Leistungsumfang
Unsere Kunden haben den Vorteil, dass unser Stundenansatz die folgenden Leistungen beinhaltet:
- Gesamter Aufwand für das Auf- und Abladen
- Fahrkilometer innerhalb der ganzen Schweiz
- De- und Montage der Möbel
Es werden keine Früh-, Nacht- oder Samstagszuschläge erhoben.
Es werden jeweils die tatsächlich angefallenen Stunden in Rechnung gestellt.
Zuschläge werden für die nachstehenden Leistungen erhoben:
- Spezialtransporte (z. B. Klaviere, Tresore, Aquarien, sperrige Güter)
- Überdurchschnittliche Tragewege (länger als 30 m) oder schwierige Zugänge (ohne Lift, enge Treppenhäuser)
- Wartezeiten, die nicht durch uns verursacht sind
Zeitrechnung
Die Verrechnung der Arbeitszeiten erfolgt nach Aufwand. Mindestarbeitsaufwand beträgt 4 Stunden.
Die Pausenzeiten ausser „Znüni“ (15 Min.) und „Zvieri“ (15 Min.) werden für die Umzugskosten nicht berechnet.
Die Beanspruchungszeit läuft nur vom Lade- bis zum Abladeort. Die Hin- und Rückfahrt wird nicht berechnet.
Versicherung
- Durch uns verursachte Schäden an Ihrem Mobiliar oder Mobilien sind bis zum Maximalbetrag gemäss umseitiger Offerte versichert.
- Unsere Versicherung bezahlt den Zeitwert des beschädigten Gutes, nicht den Neuwert.
- In den Tarifen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftung bis CHF 3’000’000.– eingeschlossen.
- Der Deckungsumfang der Transportversicherung beträgt bis max. CHF 100’000.–.
- Der Kunde verpflichtet sich, am Umzugstag einen allfälligen Schadenfall sofort zu melden. Nicht rechtzeitig gemachte Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
Parkplatzreservierung
Für das Freihalten von Zufahrten, Absperrungen für das Umzugsfahrzeug sowie das Einholen von Bewilligungen ist der Kunde zuständig.
Nach Vereinbarung können auch wir diese Dienstleistungen übernehmen (gegen Verrechnung).
Zahlungen
- Barzahlung an den Chauffeur / Teamleiter am Umzugstag (abgemachte Ausnahmen vorbehalten).
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen ohne Abzüge fällig.
- Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Mahngebühren sowie Verzugszinsen zu erheben.
Annullierung
- Storniert der Kunde den Auftrag aus einem wichtigen Grund mindestens 15 Tage vor dem Umzugstermin, wird keine Umtriebsentschädigung erhoben.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 15 Tage vor dem Umzugstermin, behalten wir uns vor, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
- 14–8 Tage vor Termin: 30 % des vereinbarten Betrags
- 7–3 Tage vor Termin: 50 % des vereinbarten Betrags
- 2 Tage oder weniger: 80 % des vereinbarten Betrags
- Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Pflichten des Kunden
- Verpackung von Kleingut, Geschirr, Kleidung und zerbrechlichen Gegenständen liegt in der Verantwortung des Kunden, ausser es wurde explizit die Verpackungsleistung durch uns gebucht.
- Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche Möbel frei zugänglich und transportbereit sind.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für das rechtzeitige Informieren von Hausverwaltungen, Behörden oder Drittparteien (z. B. Nachbarn, Vermieter).
Haftungsausschluss
- Für Schäden an nicht von uns verpackten Gütern übernehmen wir keine Haftung.
- Keine Haftung für Bargeld, Schmuck, Wertpapiere oder elektronische Daten.
- Für Verspätungen aufgrund von Verkehr, Witterung oder unvorhersehbaren Ereignissen übernehmen wir keine Haftung.
Datenschutz
Personendaten des Kunden werden ausschliesslich für die Abwicklung des Auftrags verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, ausser wenn dies für die Durchführung des Umzugs notwendig ist (z. B. Parkplatzbewilligungen).
Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung: Datenschutz
Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Massnahmen) entbinden beide Parteien von ihren Leistungspflichten.
Gerichtsstand & anwendbares Recht
- Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
- Gerichtsstand ist der Sitz von Zügelmann.
