Orientierung für Angehörige
Eine Wohnungsräumung nach Todesfall sollte erst beginnen, wenn geklärt ist, wer über den Nachlass und den Hausrat entscheiden darf. Persönliche Dokumente, Erinnerungsstücke und Wertgegenstände müssen vor einer Räumung sorgfältig gesichert werden.
Dieser Ratgeber erklärt den praktischen Ablauf einer Wohnungsauflösung. Er ersetzt keine rechtliche Beratung, hilft aber dabei, die notwendigen Entscheidungen und Arbeiten in eine nachvollziehbare Reihenfolge zu bringen.
Nicht vorschnell handeln
Wann darf die Wohnungsräumung beginnen?
Der Hausrat einer verstorbenen Person gehört zum Nachlass. Deshalb sollte keine vollständige Räumung oder Entsorgung stattfinden, solange unklar ist, wer Entscheidungen treffen darf oder ob mehrere Erbinnen und Erben beteiligt sind.
Bei Unklarheiten über Erbberechtigung, Vollmachten oder die Annahme des Nachlasses sollte vor der Räumung eine zuständige Behörde oder eine qualifizierte Rechtsberatung kontaktiert werden.
Vorher sichern
Testamente, Verträge, Ausweise, Schlüssel, Bankunterlagen, Versicherungsdokumente und persönliche Korrespondenz.
Nicht ungeprüft entsorgen
Schmuck, Bargeld, Sammlungen, Fotos, Datenträger, Kunst, Erinnerungsstücke und Gegenstände unbekannten Werts.
Zuständigkeit und Freigabe schriftlich klären
Vor der Beauftragung sollte feststehen, wer gegenüber Zügelmann verbindliche Entscheidungen treffen darf. Bei mehreren Beteiligten ist eine gemeinsame Ansprechperson hilfreich.
Vor dem Beginn sollten insbesondere geklärt sein:
- Wer erteilt den Auftrag?
- Wer darf Gegenstände zur Entsorgung freigeben?
- Gibt es weitere Erbinnen oder Erben?
- Liegt ein Testament oder Erbvertrag vor?
- Muss vor der Räumung eine behördliche Abklärung erfolgen?
- Wer erhält Schlüssel und Dokumentation?
Bei rechtlicher Unsicherheit sollte mit der Räumung gewartet werden. Zeitdruck durch eine bevorstehende Wohnungsabgabe ändert nichts daran, dass die notwendigen Zuständigkeiten geklärt sein müssen.
Dokumente, Schlüssel und Wertgegenstände sichern
Wichtige Unterlagen befinden sich nicht immer in einem klar beschrifteten Ordner. Sie können in Schubladen, Taschen, Büchern, Kisten oder zwischen persönlichen Papieren liegen.
Vor der Räumung sollten gesucht und gesichert werden:
- Testament und persönliche Anordnungen;
- Identitäts- und Versicherungsdokumente;
- Bank-, Steuer- und Vertragsunterlagen;
- Mietvertrag und Wohnungsunterlagen;
- Schlüssel für Wohnung, Keller, Briefkasten und Fahrzeug;
- Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände;
- Familienfotos und persönliche Korrespondenz;
- Computer, Mobiltelefone und Datenträger.
Hausrat erfassen, bevor etwas entfernt wird
Eine einfache Bestandsaufnahme schafft Übersicht. Sie muss nicht jedes kleine Haushaltsobjekt einzeln enthalten, sollte aber wertvolle, persönliche und strittige Gegenstände dokumentieren.
Fotos der Räume helfen, den ursprünglichen Zustand festzuhalten. Grössere Möbel und besondere Gegenstände können zusätzlich auf einer Liste erfasst werden.
Nach Räumen erfassen
- Wohn- und Schlafzimmer
- Küche und Badezimmer
- Keller und Estrich
- Garage und Werkstatt
- Balkon oder Garten
Nach Verwendung einteilen
- für Angehörige reservieren
- vorübergehend einlagern
- weitergeben oder verkaufen
- spenden, falls angenommen
- fachgerecht entsorgen
Gegenstände unter Angehörigen eindeutig aufteilen
Sobald feststeht, wer über den Hausrat entscheiden darf, können gewünschte Gegenstände zugeordnet werden. Eine schriftliche Liste oder farbige Markierungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Gegenstände, die transportiert werden sollen, benötigen eine Zieladresse und eine zuständige Kontaktperson. Bei mehreren Lieferorten muss dies bereits in der Anfrage angegeben werden.
Bei Unsicherheit eine Zwischenlagerung prüfen
Nicht jede Entscheidung lässt sich unter Zeitdruck treffen. Gleichzeitig kann ein Übergabetermin für die Wohnung näher rücken. In solchen Fällen kann eine vorübergehende Lagerung für ausgewählte Möbel, Dokumentenkisten oder Erinnerungsstücke sinnvoll sein.
Vor der Lagerung sollten Dauer, benötigter Platz, späterer Zugriff und die endgültige Auslieferung vereinbart werden.
Weitere Hinweise finden Sie im Beitrag Möbel zwischenlagern beim Umzug .
Wohnung und Nebenräume vollständig räumen
Nach der Freigabe können die vereinbarten Gegenstände aus der Wohnung entfernt werden. Dabei sollten Keller, Estrich, Garage, Balkon und weitere Nebenräume nicht vergessen werden.
Die Art der Gegenstände ist für die Planung ebenso wichtig wie ihre Menge. Möbel, Elektrogeräte, Metalle und Sonderabfälle benötigen unterschiedliche Entsorgungswege.
Besonders genannt werden sollten:
- grosse oder schwere Möbel;
- Elektro- und Kühlgeräte;
- Werkzeuge und Maschinen;
- Farben, Lacke, Chemikalien oder Medikamente;
- Gegenstände in schwer zugänglichen Nebenräumen;
- sehr grosse Mengen an Büchern oder Akten.
Informationen zum Leistungsbereich finden Sie unter Räumung und Entsorgung .
Leere Wohnung reinigen und Übergabe vorbereiten
Nach der vollständigen Räumung kann die Wohnung gemäss dem vereinbarten Umfang gereinigt werden. Die Anforderungen der Vermieterschaft oder Verwaltung sollten vorher geklärt werden.
Neben der Wohnung können auch Keller, Balkon und weitere Bestandteile des Mietobjekts für die Übergabe relevant sein. Schlüssel und Wohnungsunterlagen sollten einer eindeutig bestimmten Person übergeben werden.
Eine gewünschte Abnahmegarantie oder Begleitung bei der Wohnungsübergabe ist nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Ergänzende Informationen finden Sie bei den Reinigungsleistungen von Zügelmann .
Praktischer Ablauf
So kann Zügelmann die Wohnungsräumung durchführen
-
01
Umfang aufnehmen
Räume, Nebenräume, Möbelmenge, Zugänge und gewünschte Zusatzleistungen werden erfasst.
-
02
Klare Freigabe erhalten
Es wird festgelegt, was transportiert, gelagert und entsorgt werden darf.
-
03
Transport und Räumung
Reservierte Gegenstände werden an die vereinbarten Orte gebracht und freigegebene Bereiche geräumt.
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04
Entsorgung und Reinigung
Nicht mehr benötigte Gegenstände werden gemäss Auftrag entsorgt. Anschliessend kann die Reinigung erfolgen.
Konkrete Anliegen
Bei welchen Situationen kann Zügelmann angefragt werden?
Wer räumt die Wohnung meiner verstorbenen Eltern in der Ostschweiz?
Nach Klärung der Zuständigkeit und Sicherung aller wichtigen Gegenstände kann Zügelmann für die Räumung angefragt werden. Wohnung und Nebenräume sollten vollständig angegeben werden.
Wer transportiert Erbstücke an mehrere Familienmitglieder?
Transporte an mehrere Zielorte können angefragt werden. Die Gegenstände müssen eindeutig beschriftet und jeder Adresse zugeordnet sein.
Können Erinnerungsstücke zunächst eingelagert werden?
Wenn noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde, kann eine Zwischenlagerung sinnvoll sein. Umfang, Dauer und späterer Zugriff müssen vereinbart werden.
Kann die Wohnung nach der Räumung gereinigt werden?
Die Reinigung kann nach Absprache an die Räumung anschliessen. Der erforderliche Umfang und der Übergabetermin sollten bei der Anfrage genannt werden.
Gut vorbereitet anfragen
Diese Angaben benötigt Zügelmann für eine Offerte
Zum Objekt
- Adresse und gewünschter Zeitraum
- Anzahl und Grösse der Räume
- Keller, Estrich, Garage oder Balkon
- Stockwerk und vorhandener Lift
- Zufahrt und Parkmöglichkeit
Zu den Gegenständen
- Ungefähre Möbel- und Hausratmenge
- Schwere oder grosse Einzelstücke
- Elektrogeräte
- Mögliche Sonderabfälle
- Bereits reservierte Gegenstände
Zu den Leistungen
- Räumung und Entsorgung
- Transporte an weitere Adressen
- Zwischenlagerung
- Reinigung
- Gewünschter Abschluss- oder Übergabetermin
Aufwand nachvollziehbar beurteilen
Was beeinflusst die Kosten einer Wohnungsräumung?
- Umfang
- Grösse der Wohnung und Menge des Hausrats
- Nebenräume
- Keller, Estrich, Garage, Werkstatt oder Garten
- Zugänglichkeit
- Stockwerk, Lift, Treppenhaus und Weg zum Fahrzeug
- Materialarten
- Möbel, Elektrogeräte, Metalle und mögliche Sonderabfälle
- Transporte
- Gegenstände für Angehörige oder eine Zwischenlagerung
- Reinigung
- Wohnungsgrösse, Zustand und vereinbarter Reinigungsumfang
Häufige Fragen
Fragen zur Wohnungsräumung nach einem Todesfall
Darf die Wohnung sofort nach dem Todesfall geräumt werden?
Es sollte zuerst geklärt werden, wer über Nachlass und Hausrat entscheiden darf. Bei Unklarheiten ist eine zuständige Behörde oder Rechtsberatung beizuziehen, bevor Gegenstände entfernt oder entsorgt werden.
Wer erteilt Zügelmann den Räumungsauftrag?
Der Auftrag muss von einer berechtigten Person erteilt werden. Bei mehreren Beteiligten sollte eine gemeinsame Ansprechperson bestimmt werden.
Was sollte vor der Räumung gesichert werden?
Dazu gehören insbesondere Dokumente, Schlüssel, Bargeld, Schmuck, Fotos, Datenträger, persönliche Korrespondenz und Gegenstände mit möglichem materiellem oder emotionalem Wert.
Können einzelne Möbel an Angehörige geliefert werden?
Ja, solche Transporte können angefragt werden. Die Möbel müssen eindeutig der jeweiligen Zieladresse und Kontaktperson zugeordnet sein.
Werden Keller und Estrich ebenfalls geräumt?
Nebenräume können in den Auftrag aufgenommen werden. Sie sollten bei der Anfrage ausdrücklich genannt und bei der Mengenaufnahme berücksichtigt werden.
Können unklare Gegenstände eingelagert werden?
Eine Zwischenlagerung kann angefragt werden, wenn über bestimmte Möbel oder Erinnerungsstücke noch nicht entschieden werden kann.
Ist die Wohnungsreinigung automatisch enthalten?
Nein. Die Reinigung muss als zusätzliche Leistung angefragt und mit dem gewünschten Umfang in der Offerte festgehalten werden.
Weitere Unterstützung nach einem Todesfall
Pro Senectute erläutert in ihrem Ratgeber „Tod von Angehörigen – was nun?“ die ersten organisatorischen Schritte und weist darauf hin, dass der Haushalt Teil des Erbes ist.
Allgemeine Informationen darüber, wer erbberechtigt ist und wozu ein Erbschein verwendet wird, bietet das Schweizer Behördenportal ch.ch .
Räumung diskret besprechen
Benötigen Sie Unterstützung bei einer Wohnungsauflösung?
Sobald geklärt ist, was transportiert, gelagert und entsorgt werden darf, können Sie Zügelmann die Wohnung und den gewünschten Leistungsumfang beschreiben.
